(Original unter fis-ski.com - dort ab Seite 25 in deutsch)
Das Ski fahren birgt wie alle Sportarten Risiken.
Die FIS-Regeln als Massstab für skisportgerechtes Verhalten des
sorgfältigen und verantwortungsbewussten Skifahrers haben zum Ziel,
Unfälle auf Skipisten zu vermeiden. Die FIS-Regeln gelten für
alle Skifahrer.
Jeder Skifahrer ist verpflichtet, sie zu kennen und einzuhalten. Wer unter Verstoss gegen die Regeln einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich haftbar werden.
Jeder Skifahrer und snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen
anderen gefährdet oder schädigt.
Kommentar: Der Skifahrer
ist nicht nur für sein fehlerhaftes Verhalten, sondern
auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung
verantwortlich. Dies gilt auch für Benutzer neu entwickelter
Sportgeräte.
Jeder Skifahrer und snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können, den Gelände-,
Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
Kommentar: Kollisionen sind
häufig die Folge zu hoher Geschwindigkeit, unkontrollierter
Fahrweise oder mangelnder Beobachtung. Ein Skifahrer muss
im Bereich seiner Sichtmöglichkeiten anhalten oder
ausweichen können. An unübersichtlichen oder
stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere
an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften
und Seilbahnen.
Kommentar CARVING-SKI.de: Die
Geschwindigkeit ist sicherlich ein wesentlicher Aspekt,
bei dem sich viele "Raser" überschätzen!
Der von hinten kommende Skifahrer und snowboarder muss seine Fahrspur
so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
Kommentar: Das Ski fahren
ist ein Sport der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben
fahren kann, solange er die Regeln einhält, den Freiraum
anderer achtet und sein eigenes Können und die jeweilige
Situation berücksichtigt. Vorrang hat der vorausfahrende
Skifahrer. Wer hinter einem anderen herfährt, muss
genügend Abstand einhalten, um dem vorausfahrenden
für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen.
Kommentar CARVING-SKI.de: Dies ist eine sehr wichtige Regel für CARVER; es heisst "der von HINTEN kommende Skifahrer" und im Kommentar "den Freiraum anderer achten". Es heisst also NICHT "von oben" !!! Das bedeutet, dass auch der Carver, der "von der Seite" in die Spur (Freiraum / Fallinie ) des anderen hineinfährt und einen Unfall verursacht, SCHULD ist (siehe auch Erweiterung der Regel 5)!
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber
immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle
seine Bewegungen genügend Raum lässt.
Kommentar: Die Verpflichtung
des überholenden Skifahrers bleibt für den ganzen Überholvorgang
bestehen, damit der überholte Skifahrer nicht in Schwierigkeiten
gerät. Das gilt auch für das Vorbeifahren an
einem stehenden Skifahrer.
Jeder Skifahrer und snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach
einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren
will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr
für sich und andere tun kann.
Kommentar: Die Entwicklung
von Carvingskis und Snowboards erlaubt es deren Benützern,
ihre Schwünge und Kurven auch hangaufwärts auszuführen.
Sie bewegen sich damit entgegen dem allgemein hangabwärts
fliessenden Verkehr und sind entsprechend verpflichtet,
sich rechtzeitig auch nach oben zu vergewissern, dass sie
das ohne Gefahr für sich und andere tun können.
Kommentar CARVING-SKI.de: Hier
wird dem quer- und hangaufwärts- Fahren beim Carven
Rechnung getragen!
Jeder Skifahrer und snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen
oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein
gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich
freimachen.
Kommentar: Ausgenommen auf
breiten Pisten soll der Skifahrer nur am Pistenrand halten
und stehenbleiben. Engstellen und unübersichtliche
Abschnitte sind ganz freizuhalten.
Ein Skifahrer und snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss
den Rand der Abfahrt benutzen.
Kommentar: Bewegungen gegen
den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Skifahrer
unerwartete Hindernisse dar. Fussspuren beschädigen
die Piste und können dadurch Skifahrer gefährden.
Jeder Skifahrer und snowboarder muss die Markierung und die Signalisation
beachten.
Kommentar: Pisten werden
nach ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder
grün markiert. Der Skifahrer ist frei, eine seinen
Wünschen entsprechende Piste zu wählen. Pisten
werden mit Hinweis-, Gefahr- und Sperrtafeln gekennzeichnet.
Ist eine Piste als gesperrt oder geschlossen bezeichnet,
ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis
auf Gefahren. Der Skifahrer soll sich bewusst sein, dass
diese Vorkehren in seinem Interesse erfolgen.
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und snowboarder zur Hilfeleistung
verpflichtet.
Kommentar: Hilfeleistung
ist, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ein
Gebot sportlicher Fairness. Das bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung
des Rettungsdienstes und Absichern der Unfallstelle. Die
FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird wie
im Strassenverkehr, und zwar auch in jenen Ländern,
in denen ein solches Verhalten nicht schon ohnehin strafrechtlich
verfolgt wird.
Jeder Skifahrer und snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich
oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Kommentar: Der Zeugenbeweis
ist für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung
eines Unfallgeschehens von grosser Bedeutung. Jeder verantwortungsbewusste
Skifahrer muss daher seine staatsbürgerliche und
moralische Pflicht erfüllen, sich als Zeuge zur
Verfügung zu stellen. Auch Berichte des Rettungsdienstes
und der Polizei sowie Fotos dienen zur Beurteilung der
Haftungsfragen.
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