HabNochKeinen hat geschrieben:
aber ist eine Gwinnbenachrichtigung per mail überhaupt rechtens?
kenn mich da nicht so aus...

danke "habnochkeinen" fürs ausfüllen, aber deine Frage....*?*
Platz für die AGBs war leider am Fragbogen keiner mehr:-)
Derjenige der bei der Verlosung teilnehmen will kann freiwillig seine Email angeben, der nicht will eben nicht. Wie die rechtliche Sachlage genau aussieht wenn ein Unternehmen eine Verlosung veranstaltet weiss ich leider nicht.
Zur Gewinnerermittlung wird ne Freundin einfach eine Nummer zwischen 0 und "Anzahl der Teilnehmer" sagen, dementsprechend ich dann in der Excelliste den zufälligen Gewinner rauslesen kann und per mail verständige. lg werner