Ich kann dann ja vielleicht irgendwann berichten, wie es ausgegangen ist ...
Und jetzt schauen wir uns den 2. Durchgang des WM-Slaloms an, der ist interessanter

Und damit da jetzt endlich Klarheit herrschen kann:
... und... und hab die Bewertungen auf seine Bitte hin zurückgenommen.
@OecherCarverHab der Kanzlei nen netten Brief geschickt, dass sie die Sache mal schön kostenlos abhaken sollen, und Ebay angemailt. Zudem die Kanzlei angerufen, aber der Bearbeiter ist wohl in Urlaub ...
Ich glaube du hast das nicht ganz verstanden.Zitat:
... und hab die Bewertungen auf seine Bitte hin zurückgenommen.
... und
Also soweit ich es beurteilen kann, werden die Anwaltskosten vom Streitwert festgesetzt und das ist eh schon erfolgt. Von daher sollte sich in der Hinsicht nichts mehr tun denke ich ... Gerichtskosten würden natürlich dazukommenerheblich höhere Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen
Na das sind ja seltsame Konstellationen; erst die Mutter, jetzt er, was dann? .. die Oma? Das spricht ja nicht für eine seriöse, konstante Geschäftsführung.Oecher Carver hat geschrieben: Zudem wollte er, dass der Name seiner Mutter (Vorinhaberin) nicht negativ bewertet wird...