Der Daus hat geschrieben:
Ebenda scheinen auch die deutschen Scheine etwas verrufen zu sein. Dennoch fasse ich ins Auge evtl. den Instructor hier in D zu machen. Schon sind wir beim nächsten Problem: Den kann ich ja offenbar auf 2 Arten machen, beim DSV oder die Alternative beim DSLV. Wo sind die Unterschiede?
Stefan
Ausgehend von der ursprünglichen Frage nach einem D-„Lehrherrn“ ist festzustellen, dass in der Basis-
Methodik Unterschiede zwischen
DSV und
DSLV NOMINELL nicht vorhanden sein sollten! Beide sind – neben einigen anderen sich mit dem Ski-(und Snowboard)lehrwesen beschäftigenden Institutionen (u.a. Bundeswehr) – Mitglied im
Deutschen Verband für das Skilehrwesen (DVS). Dieser entwickelt seit 1951 für alle einheitliche Lehrpläne, auf deren Grundlage Ausbildungen und Prüfungen durchgeführt werden.
Eine prominente Stellung im
DVS nimmt der
Deutsche Skilehrerverband (DSLV) ein, die einzige organisatorische Heimat der „Professionellen“ (
Staatlich geprüfte Skilehrer – formal: „Fachsportlehrer im freien Beruf“). Diese höchste aller formalen Qualifikationen zu erreichen ist bundesweit nur möglich in
Bayern. Die Hoheit liegt, da es sich um eine beruflich nutzbare
Lehrer-Ausbildung handelt, beim Kultusministerium – das die Umsetzung dem „Sportzentrum“ der
TU München überträgt.
Während der
DSLV also ein freier (=außerhalb des
DOSB) Verband von
natürlichen Personen (und kommerziellen Skischulen) ist, handelt es sich beim
DSV um die Dachorganisation aller (
DOSB-)Vereine und Verbände (
juristische Personen), die sich auf „Amateur“-Basis mit dem Ski-(und Snowboard)lehren beschäftigen. Seine Ausbildungs-Lizenzen werden vergeben nach den
DOSB-Rahmenrichtlinien für Trainer. Die Absolventen dürfen nur im Rahmen ihrer „ehrenamtlichen“ Vereinsarbeit und damit nicht
selbständig tätig sein.
Insbesondere die Basis-Ausbildung („Grundstufe“-Instruktor) ist zwischen den
DVS-Verbänden prinzipiell identisch. Erst in weitergehenden Stufen kommt es -
DOSB-konform - zur Differenzierung: Der
DSLV orientiert sich an den Erfordernissen der (kommerziellen) Skischulen, während der
DSV die Belange von Freizeit- und Leistungs-Sport im Auge hat.
Sl-Einsätze im alpinen Ausland waren in der ferneren Vergangenheit lange Zeit mit z.T. erheblichen Problemen belastet – während es in CH seit jeher, wie ich immer wieder erlebe, i.d.R. überaus liberal zuging, setzten die drei an D angrenzenden A-Bundesländer über ihre „Skischulgesetze“ rigide Einschränkungen in Kraft. In der Boom-Zeit der Skilehrerei hatten die dort ansässigen Skischulen unter dem kleinen Grenzverkehr aus By und BaWü insbesondere an Wochenenden zu leiden (Enge durch noch nicht ausreichende Pisten- und Beförderungskapazitäten, behauptete Minder-Qualifikation der Nicht-Österreichischen sowie befürchtete Gäste-Abwerbung).
Sehr spät, aber nun bahnbrechend im Sinne eines freien EU-Binnenmarkts und damit auch der Sl-Tätigkeit, erging das Urteil des
Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Musterverfahren aus 2005, das der
DVS-Ehrenpräsident Dr.
Harald Kiedaisch erstritt: Darin wurde
österreichischen Landesregierungen (in diesem Fall
Vorarlberg) untersagt, bzgl. des Sl-Ausbildungsstatus weiterhin (diskriminierende) Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit vorzunehmen (Reise-Skischulen dürfen auch „Praktikanten“ einsetzen und sind personell damit gleichberechtigt gegenüber den ortsansässigen).
hjo
Staatl. gepr. Skilehrer