geklaute Ski erkennen
- extremecarver
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Und hier liegt der Hund ja schon begraben:M.H. hat geschrieben:circler hat geschrieben:
Wurde der Besitz in gutem Glauben erlangt, so verliert der ursprüngliche Eigentümer sein Eigentum und kann nur mehr Schadenersatz verlangen.
Wie soll der hier Fragende bitte noch nachweisen des er den Ski im guten Glauben gekauft hat wenn er hier schon nachfragt, zweifel hat und nachforscht. Damit ist der gute Glaube schon dahin.....
Gruß Michael
in Ebay gesehen, in gutem Glauben gekauft, Ware bekommen, erst NACH BEGUTACHTUNG der Ware gezweifelt.Wie soll der hier Fragende bitte noch nachweisen des er den Ski im guten Glauben gekauft hat wenn er hier schon nachfragt, zweifel hat und nachforscht. Damit ist der gute Glaube schon dahin.....
Zum Kaufzeitpunkt wurde also in gutem Glauben gehandelt.
- M.H.
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meine ich auch, es dürfte der Gute Glaube zum Zeitpunkt des Kaufs eintscheidend sein.FX88 hat geschrieben:in Ebay gesehen, in gutem Glauben gekauft, Ware bekommen, erst NACH BEGUTACHTUNG der Ware gezweifelt.Wie soll der hier Fragende bitte noch nachweisen des er den Ski im guten Glauben gekauft hat wenn er hier schon nachfragt, zweifel hat und nachforscht. Damit ist der gute Glaube schon dahin.....
Zum Kaufzeitpunkt wurde also in gutem Glauben gehandelt.
Vorraussetzungen für Eigentumserwerb in Gutem Glauben:
http://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/ ... l#BEHEJGCA
Eine der 4 muß zutreffen
1) Allgemeiner Erwerb
1a) Redlichkeit
§ 326 ABGB: „Wer aus wahrscheinlichen Gründen die Sache,
die er besitzt, für die seinige hält, ist ein redlicher Besitzer. Ein unredlicher
Besitzer ist derjenige, welcher weiß oder aus den Umständen vermuten
muss, dass die in seinem Besitze befindliche Sache einem anderen zugehöre ....”
1b) es handelt sich um eine bewegliche Sache
1c) entgeltlichkeit (bei Geschenktem funktionierts nicht)
diese drei dürften wohl erfüllt sein
2) Erwerb in öffentlicher Versteigerung
wobei ich nicht weiß, ob hier ebay darunterfällt,
diese Regelung gibt es wohl, weil das Dorotheum ()
früher dem Staat gehörte
3) Erwerb von einem zu diesem Verkehre befugten Gewerbsmann
z.B. einen gestohlenen Ski im Sportgeschäft kaufen
4) Erwerb von einer Vertrauensperson
z.B. Kauf eines Pferdes vom Verwalter eines Gestüts obwohl der Eigentümer
der das Pferd eingestellt hat nicht zustimmte
Im deutschen Recht kann es natürlich Abweichungen geben, aber ich gehe davon aus, daß das Grundprinzip auch gilt.
- M.H.
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sicher?FX88 hat geschrieben:im deutschen Recht muss die Sache abgegeben werden wenn sich herausstellt das sie gestohlen wurde. Ohne Schadensersatz an den gutgläubigen Käufer.
BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001 ... G008402377
siehe § 932
Demnach kann das Eigentum sehr wohl erworben werden. Ich nehme an, daß dann der ursprüngliche Eigentümer gegenüber dem unrechtmäßigen Verkäufer einen Schadensersatzanspruch hat.
Was den Schadensersatz betrifft. So du recht hast, wäre dem gutgläubige Käufer einen Schaden auf Grund der Handlung des unrechtmäßigen Verkäufers entstanden. Das hier kein Schadensersatzanspruch entsteht scheint mir unwahrscheinlich. Vorraussetzung ist allerdings daß der oben angeführte Eigentumserwerb rückwirkend durch eine andere Rechtsnorm aufgehoben wird, da sonst kein Schaden entstehen kann.
Re: geklaute Ski erkennen
Geil: Jurakram ...
Also nach deutschem Recht würde ich dir jetzt empfehlen deinen Verdacht der Polizei mitzuteilen :
Einen gutgläubigen Erwerb gibt es bei "abhanden gekommenden" Sachen nicht (935 BGB) -
d.h. der Ski wäre nicht deiner, wenn er geklaut worden wäre.
Bis dahin würde dir aber nur drohen den Ski wieder an den Eigentümer herausgeben zu müssen wenn sich dieser bei dir melden sollte.
Ob du dein Geld wieder bekommst hinge dann einfach davon ab, ob du den Verkäufer irgendwie identifizieren könntest
und natürlich davon, ob bei diesem überhaupt etwas zu holen ist.
Wenn du JETZT aber gar nichts machst - OBWOHL du den Verdacht hattest der Ski könnte geklaut sein
( und diesen Verdacht nun ja auch öffentlich gemacht hast )
könntest du auch strafrechtliche Probleme bekommen, da das dann "Hehlerei" (259 StGB) sein könnte.
Soll heißen: Jetzt - wo du nicht mehr einfach behaupten kannst, du hättest ja keine Ahnung gehabt -
wäre es sicherer sich an die Polizei zu wenden um gegebenenfalls (der Ski ist echt geklaut und der Eigentümer findet dich und zeigt dich an) einer Strafbarkeit entgehen zu können, indem du sagst du hättest ja alles gemacht um den Ski an den echten Eigentümer zurück geben zu können.
Allerdings scheint es mir durchaus möglich, dass der Ski eben tatsächlich aus der Insolvenzmasse eines konkurs gegangenen Ski-Verleihs stammt - er also nicht geklaut worden ist...
Dann könntest du den Ski behalten und die Meldung bei der Polizei würde dir nicht schaden.
(alles - wie immer - ohne Gewähr
Also nach deutschem Recht würde ich dir jetzt empfehlen deinen Verdacht der Polizei mitzuteilen :
Einen gutgläubigen Erwerb gibt es bei "abhanden gekommenden" Sachen nicht (935 BGB) -
d.h. der Ski wäre nicht deiner, wenn er geklaut worden wäre.
Bis dahin würde dir aber nur drohen den Ski wieder an den Eigentümer herausgeben zu müssen wenn sich dieser bei dir melden sollte.
Ob du dein Geld wieder bekommst hinge dann einfach davon ab, ob du den Verkäufer irgendwie identifizieren könntest
und natürlich davon, ob bei diesem überhaupt etwas zu holen ist.
Wenn du JETZT aber gar nichts machst - OBWOHL du den Verdacht hattest der Ski könnte geklaut sein
( und diesen Verdacht nun ja auch öffentlich gemacht hast )
könntest du auch strafrechtliche Probleme bekommen, da das dann "Hehlerei" (259 StGB) sein könnte.
Soll heißen: Jetzt - wo du nicht mehr einfach behaupten kannst, du hättest ja keine Ahnung gehabt -
wäre es sicherer sich an die Polizei zu wenden um gegebenenfalls (der Ski ist echt geklaut und der Eigentümer findet dich und zeigt dich an) einer Strafbarkeit entgehen zu können, indem du sagst du hättest ja alles gemacht um den Ski an den echten Eigentümer zurück geben zu können.
Allerdings scheint es mir durchaus möglich, dass der Ski eben tatsächlich aus der Insolvenzmasse eines konkurs gegangenen Ski-Verleihs stammt - er also nicht geklaut worden ist...
Dann könntest du den Ski behalten und die Meldung bei der Polizei würde dir nicht schaden.
(alles - wie immer - ohne Gewähr
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Re: geklaute Ski erkennen
hallo daniel,
...dir ist schon klar, daß deine antwort fast 3 jahre nach der vorherigen erfolgt ??????
kleiner tip an die neuen, beim antworten auch mal aufs datum schauen
...dir ist schon klar, daß deine antwort fast 3 jahre nach der vorherigen erfolgt ??????
kleiner tip an die neuen, beim antworten auch mal aufs datum schauen
Ulli
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Re: geklaute Ski erkennen
[ externes Bild ]ulli1 hat geschrieben:hallo daniel, ...dir ist schon klar, daß deine antwort fast 3 jahre nach der vorherigen erfolgt
nicola
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Re: geklaute Ski erkennen
... obwohl ein "aktueller Hinweis zur Rechtslage" in diesem Fall - auch nach 3 Jahren - noch hilfreich sein kann.ulli1 hat geschrieben:...dir ist schon klar, daß deine antwort fast 3 jahre nach der vorherigen erfolgt ??????
Uwe