Zu deinem Beispiel:
Wenn du als erster in einen Hang reinfährst - und 200m hinter dir fährt noch jemand rein - kann es sein dass du haftbar gemacht wirst bei einem schweren Unfall. Wichtig ist dann bei Schadensfrage sehr wohl das Wissen der nachfahrenden - aber auch die Erkenntlichkeit. Ist es ein 60° Hang und von Beginn klar ersichtlich, und da stürzt halt jemand. Wird es dagegen kontinuierlich oder abrupt unvorhersehbar schwierig - dann bist du sicher mitverantwortlich. Erst recht wenn Umkehr nicht möglich ist (etwa 45° Hang, 1m Powder - und wieder raufgehen daher durch zurückrutschen quasi unmöglich). Auch wenn du etwa dein Seil auspackst und dich wo abseilst. (siehe etwa Chamonix - da fährt jeder 3. mit Klettergurt rum eben weil häufig abgeseilt wird).
Gehst du aber etwa wo extra bergauf um deine Spuren zu vervischen - und dann Richtung umdrehen und wo runter - und jemand ist deinen Spuren gefolgt (nicht dir- sondern deiner Spur!) - dann kann dich niemand zur Haftung bringen.
Auch wenn dich jemand anspricht und mit dir mitfahren möchte - bist du - genauso wie er bei Unfällen haftbar. Egal was ihr über den anderen wisst.
Klar ist die Lage in so einem Fall differenzierter - und es wird deutlich schwer sein dich haftbar zu machen.
als unmödlicht würde ich es aber nicht bezeichnen . Ganz einfach schon weil bei einem Unfall es noch genug andere Gesetze geben würde. Vorbildfunktion usw...
Wobei hier dann sicher klar ist -fährst du in einen Hang rein, der relativ sicher erscheint, kann dir niemand was anhängen - selbst wenn es eine Fehleinschätzung war. Aber - hat es einen 4er oder 5er - du verlässt das gesicherte Skigebiet - und fährst in einen steilen Hang rein, kommst durch. Aber jemand hinter dir verunglückt in einer Lawine - und es kommt zu einem Strafprozess - dann kann dir wahrscheinlich schon Mitschuld gegeben werden. Zivilrechtlich dagen wohl kaum (also Schadenersatz des verletzten, oder der Hinterbliebenen). Je besser deine Ausbildung/Erfahrung ist - desto mehr Haftung wird dir auferlegt werden können. (aber wenn es etwa eine Situation ist - 2 Bergführer sagen Restrisiko ist gerin, 2 sagen es ist zu hoch - dann kein Problem. Aber wenn 4-5 erfahrene Personen es als hoch bis sehr hoch einschätzen würden - dann wirds problematisch).
Etwa - Lawinenwarndienst 3er - Nur bestimmte Expositionen betroffen - das wird dir kaum jemand ankreiden können wenn du das nicht gewusst hast was betroffen ist, aber 4er ider 5er, also genau die TAge wo man geile Powderlines zieht - da würde ich nicht gerne unbekannte hinter mir haben...
Und wie willst du nachweisen dass dir jemand gegen deinen Willen gefolgt ist? Ein Zeuge wird evtl aussagen er hat gesehen wie ihr zusammen wo rein gefahren seid. Dazu evtl im Lift noch im selben Sessel gesessen?