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exaptor
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Beitrag
von exaptor » 18.10.2012 20:57
plateaucarver hat geschrieben:Dann solltest du fairerweise oben auch ergänzen, dass HUK24 die medizinisch notwendigen Rettungs- und Bergungskosten bei einem Unfall sehr wohl bezahlt.
Nur die medizinisch nicht notwendigen - also sozusagen die "komfortbezogenen" - nicht.
Nur das problem ist, wenn die versicherung später sagt, dass es nicht notwendig war.. Was dann?
Wenn heli kommt, und dann festgestellt wird, dass die verletzung doch nicht so schlimm ist sind kosten trotzdem entstanden
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hauzi
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Beitrag
von hauzi » 18.10.2012 23:04
Fullquote gelöscht.
Wenn man DIREKT auf seinen Vorschreiber antwortet, macht es keinen Sinn seinen GANZEN Beitrag nochmals zu zitieren. Bitte NUR zitieren, wenn es zum Verständnis wirklich nötig ist.
Mehr Infos unter Richtig ZITIEREN statt FULLQUOTE
Eine Bekannte hatte das Problem, daß im Krankenhaus festgestellt wurde, daß sie keine Verletzung durch einen Sturz hatte, sondern einen Schlaganfall erlitten hat. Die Unfallversicherung weigerte sich zuerst, zahlte dann aber, da - so weit ich mich noch erinnern kann - die erste Diagnose und Einschätzung der Bergwacht und des Arztes ausschlaggebend waren.
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PaoloR
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Beitrag
von PaoloR » 14.12.2012 20:37
Denke, das sollte ich dann auch mal abschließen!
Denn auf dieser
Webseite wird auch dazu geraten.
Muss dann ja etwas dran sein!
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Zeki
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Beitrag
von Zeki » 19.06.2013 09:11
Hallo,
hatte mal auch hier was zu sagen ich hoffe ich bin nicht zu spaet. Ich bin Student und ich komme aus dem Ausland und ich habe eine Auslandskrankenversicherung fuer Studenten. [Admin: Darum geht es hier nicht ... Rest wegen Verdachts auf Werbung gelöscht]
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Thomse
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Beitrag
von Thomse » 23.08.2013 11:42
Leute ich hab nochmal zu dem Thema ne Frage. Also
hier steht, dass die Kosten von der Versicherung getragen werde, die durch ein selbstverschuldeten Unfall entstanden sind. Heißt das, wenn ich einen Unfall mache, werden die Bergungskosten und alls drum und dran durch die Reiseversicherung erstattet. Und was heißt der Punkt:
- Skifahren oder Snowboarden darf nicht ausgeschlossen sein, da dies vielfach zu den Risikosportarten zählt
Ich versteh das nicht ganz, macht das jetzt Sinn oder nicht? vg
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Uwe
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Beitrag
von Uwe » 23.08.2013 12:14
Da steht:
"trägt bei selbstverschuldeten Unfällen die Kosten, die nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind "
Dass eine KV zahlt, wenn man krank ist - EGAL ob fremd oder eigenverschuldet - ist normal, also nix besonderes. Ob das auch die BERGUNGS-Kosten drinnen sind, ist fraglich.
Da steht auch:
"Reisehaftpflichtversicherung
deckt Schadenersatzansprüche Dritter bei Personen- und Sachschäden
wehrt unberechtigte Anspruchsforderungen ab Reiseunfallversicherung"
Das ist idR unnötig, denn eine Privathaftpflicht sollte eh jeder haben ... und die gilt dann auch im Urlaub.
"Skifahren oder Snowboarden darf nicht ausgeschlossen sein, da dies vielfach zu den Risikosportarten zählt "
bedeutet wahrscheinlich, dass bei den zu VERGLEICHENDEN Versicherungen Skifahren nicht ausgeschlossen sein darf.
Das ist Werbung für einen Versicherungsvergleich, bei der wieder jede Versicherung eigene Bedingungen hat. Also alles dann nochmal separat prüfen!
Uwe
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Thomse
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Beitrag
von Thomse » 23.08.2013 14:14
Danke für die schnelle Antwort. Verstehe, also sollte ich lieber in den verschiedenen Versicherungsbedingungen der einzelnen Tarife und Versicherungsgesellschaften nachlesen, was genau versichert ist und was ausgeschlossen ist? Ich hoffe nur, dass ich dann dort genauere Antworten gekommen.

Vielen Dank nochmal. vg
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