@ Ekki: Ich / wir sagen, dass er schuld ist, weil er auch beim bergauf Carven hätte aufpassen müssen ... du sagst nichts anderes.
Wo ist unser Wissendefizit bzw. der Grund dieses alte Thema aufzuwärmen?
Meine Anmerkung oben bezog sich nur darauf, ob es fahrlässig oder grob fahrlässig ist. Die Schuldfrage war längst geklärt.
Riesneralm - Dieter Althaus
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Re: Riesneralm - Dieter Althaus
Totgsagte Threads leben länger
Nur rasch noch 2 Dinge dazu:
3 Jahre Abwicklung bei Schadenersatz sind für eine Haftpflichtversicherung leider nichts ungewöhnliches. Ähnliches kann einem bei ärztichen Kunstfehlern oder dergleichen passieren. Viele Versicherungen fahren offenbar heute eine Zermürbungsaktik oder hoffen auf das vorzeitige Ableben der Opfer. Moral und Anstand waren einmal
Erfreulicherweise fährt heute kaum noch jemand ohne Helm.
Nur rasch noch 2 Dinge dazu:
3 Jahre Abwicklung bei Schadenersatz sind für eine Haftpflichtversicherung leider nichts ungewöhnliches. Ähnliches kann einem bei ärztichen Kunstfehlern oder dergleichen passieren. Viele Versicherungen fahren offenbar heute eine Zermürbungsaktik oder hoffen auf das vorzeitige Ableben der Opfer. Moral und Anstand waren einmal
Erfreulicherweise fährt heute kaum noch jemand ohne Helm.
- plateaucarver
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Re: Riesneralm - Dieter Althaus
LincolnLoop hat geschrieben: Das ist ganz ehrlich ein Unfall, der so gut wie jedem auf der Piste, im Straßenverkehr oder Haushalt ähnlich passieren könnte. .
@ Uwe: dies sind die Passagen, die mich so aufgeregt habenUwe hat geschrieben:auch beim Carven fährt man bergauf! ... uns damit ist es - in meinen Augen - eben NICHT grob fahrlässig ... das könnte jedem von uns passieren
1. da ich - wie viele andere - zu den Carvern gehöre, die vor dem hangaufwärts schwingen nach oben schauen, ob da keiner kommt und bei der Einfahrt in eine Piste ebenfalls, kann das, wie jedem anderen, der sich an die (verpflichtenden!) FIS-Tegeln, insbes. Regel 5 hält, eben nicht jedem passieren!
2. zur Fahrlässigkeit: http://de.wikipedia.org/wiki/Grobe_Fahr ... Zivilrecht "Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären." - und das steht bei diesem Unfall wohl außer Frage; der Einbahnstraßenvergleich trifft es ziemlich gut, Althaus war außerdem erfahrener Skifahrer und kennt die reguläre Fahrtrichtung auf Pisten.
Die Bagatellisierung von Verstößen gegen die FIS-Regeln sollte in diesem Forum mMn keinen Platz finden, insbesondere dann nicht, wenn der Täter durch einen solcher Verstoß einen Menschen umgebracht hat (mag hart klingen, ist aber so - frag mal die Angehörigen solcher Unfallopfer).
Der Grund fürs Hochholen war die tagesaktuelle Meldung über den Stand der Entschädigungszahlung im Kontrast zur damaligen Ankündigung.
Zuletzt geändert von plateaucarver am 23.12.2011 10:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Riesneralm - Dieter Althaus
Sorry, aber zu den neuen Beiträgen (heute) fällt mir nur folgendes ein:
Kaum ist über eine Sache Gras gewachsen, kommt ein Ochs` und frisst es wieder ab.
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Ulli
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Re: Riesneralm - Dieter Althaus
@ Ekki: Ich verstehe was du meinst. Hier soll natürlich nicht der Eindruck erweckt werden, dass die FIS-Regeln nicht so wichtig sind!
Gerade auf den Schulterblick weise ich immer wieder hin, auch dadurch, dass die Skibrillen ein möglichst großes Sichtfeld haben sollten. Wir hatten hier in den vergangenen Jahren immer wieder Unfallberichte, wo ich dem "bergaufcarvenden Fahrer" - mit Hinweis auf Regel 5 - ganz klar die Schuld zugewiesen habe ... siehe auch Kommentare zu Regel 5 unter https://www.carving-ski.de/sicherheit/10-fis-regeln.php
Wikipedia schreibt unter http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A ... A4ssigkeit:
"Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde"
Dass Althaus "absichtlich Unachtsam" war, damit also grob fahrlässig gehandelt hat? Ich weiß nur, dass ich selbst - trotz Schulterblick - manchmal in "brenzliche Situationen" komme, dabei aber nicht "absichtlich Unachtsam" handeln wollte ... außer wenn das bewusste Ausfahren der Kurve (bergaufcarven) eine "bewusste Absicht" = "absichtliche Unachtsamkeit" darstellt ... aber das sollen in o.g. Fall die Gerichte entscheiden.
Aber nochmal: Die 10 FIS-Regeln sind ganz klar einzuhalten!
Gerade auf den Schulterblick weise ich immer wieder hin, auch dadurch, dass die Skibrillen ein möglichst großes Sichtfeld haben sollten. Wir hatten hier in den vergangenen Jahren immer wieder Unfallberichte, wo ich dem "bergaufcarvenden Fahrer" - mit Hinweis auf Regel 5 - ganz klar die Schuld zugewiesen habe ... siehe auch Kommentare zu Regel 5 unter https://www.carving-ski.de/sicherheit/10-fis-regeln.php
Wikipedia schreibt unter http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A ... A4ssigkeit:
"Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde"
Dass Althaus "absichtlich Unachtsam" war, damit also grob fahrlässig gehandelt hat? Ich weiß nur, dass ich selbst - trotz Schulterblick - manchmal in "brenzliche Situationen" komme, dabei aber nicht "absichtlich Unachtsam" handeln wollte ... außer wenn das bewusste Ausfahren der Kurve (bergaufcarven) eine "bewusste Absicht" = "absichtliche Unachtsamkeit" darstellt ... aber das sollen in o.g. Fall die Gerichte entscheiden.
Aber nochmal: Die 10 FIS-Regeln sind ganz klar einzuhalten!
Uwe
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Re: Riesneralm - Dieter Althaus
Solange der Ochse das Gras nicht raucht ....ulli1 hat geschrieben:Kaum ist über eine Sache Gras gewachsen, kommt ein Ochs` und frisst es wieder ab.
Was man selbst erledigt können andere nicht verkehrt machen.