ledersocke hat geschrieben:aber was ist wenn ich nun jemanden auf der piste umsäbele , dann gibts probleme wenn die haftpflicht sowas nicht abdeckt,
Wenn du als Privatperson (also auch Skifahrer) einem Anderen einen Schaden zufügst, dann leistet deine private Haftpflicht ... AUSSER du hast es vorsätzlich (also bewusst) gemacht. Wenn es die Haftpflicht nicht bezahlt, dann zahlt es auch keine Andere. Außerdem prüft deine Haftpflicht, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind, und lehnt diese Ansprüche (ggf. auch vor Gericht) für dich ab!!! ... DAFÜR brauchst du also KEINE Rechtsschutz!
ledersocke hat geschrieben: was ist jetzt zum beispiel wenn ich mir am wochenende in der eifel beim skifahren den arm breche .
bekomme ich denn probleme weil die krankenkasse das nicht zahlt , und dafür brauche ich dann ne extra unfallversicherung ??????????
Wieso soll deine Krankenkasse das nicht bezahlen? Und für sowas im Ausland sollte jeder eine Auslandskrankenschutz haben, die gibt es für um die 10 Euro/Jahr.
Eine Unfallversicherung hat nix mit den Krankheitskosten zu tun. Sie leistet in der Regel eine einmalige Summe mit der man dann z.B. ein Haus behindertengerecht umbauen kann. Wenn man aber durch einen Unfall auch BU oder gar EU (also ganz erwerbsunfähig)wird, leistet die BU/EU sowieso ... also doppelt gemoppelt.
Deshalb:
- Die BU/EU ist wichtiger, weil sie deine Arbeitskraft (dein Einkommen) ersetzt, egal wodurch (Krankheit oder Unfall).
- Die Unfallvers. leistet NUR bei Unfall ... und die Basis des DSV noch nicht mal auf der Anreise zum Skiort (Wegerisiko)oder auf dem Weg von Après-Ski zur Unterkunft (Aufenthaltsrisiko)
ledersocke hat geschrieben: sone BU und arbeitsunfallversicherung hab ich ja auch , bin zimmermann , mann könnte ja mal vom dach fallen
aber die hat halt mit sportunfällen nix zu tun .
DEINE private BU- oder EU-Vers. leistet wenn du BU/EU wirst, dabei ist es EGAL, ob dies durch Krankheit oder Unfall (egal ob Haushalt oder Sport) oder sonstwas passiert.
Aber Achtung: Im Gegensatz zur privaten BU leistet die Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung für dich als Arbeitnehmer NUR bei Berufsunfällen.