verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Wenn ein Kind (oder wer auch immer) irgendwo anscheinend "hilflos" steht oder liegt, dann sollte eigentlich jeder Skifahrer helfen! Dazu ist er sogar in offensichtlichen Notsituationen verpflichtet. Selbstverständlich kann das auch das "Anfassen" fremder Kinder betreffen. Natürlich spricht man die Person erst entsprechend an, um zu entscheiden, ob eine Notsituation vorliegt.
Ich kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft ich schon Kindern oder auch Erwachsenen aufgeholfen habe - oder auch in "Sturzsituationen" betreut habe. In 99% der Fälle gibts eine nette Rückmeldung ... ein Erwachsener (der offensichtlich nicht in seine Bindung kam), hat mich nach meiner höflichen Frage, ob "ich ihm helfen kann? " allerdings mal krass angeschrien, dass ich "bloß abhauen soll, er schafft das alleine" ... Bin dann kommentarlos weiter gefahren.
Wenn eine offensichtliche Verletzung vorliegt, dann weiß hoffentlich jeder was er oder sie auf der Piste zu tun hat.
(Meiner Erfahrung nach sind hier leider viele überfordert).
In dem geschilderten Fall, also fremdes Kind und der vermutlich zugehörige Vater steht 50m tiefer: Vater sollte/muss nach oben stiefeln... allerdings würde ich je nach Situation solange bei dem Kind bleiben. Das Kind auf dem Arm oder zwischen den Beinen würde ich in dem genannten Kontext eher nicht zum Vater bringen.
Das kann aber in anderen Kontexten durchaus angebracht sein.
Das pädagogische Vorgehen ist vom Kind bzw. der Situation abhängig - da gibts keine Patentlösung.
Ich kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft ich schon Kindern oder auch Erwachsenen aufgeholfen habe - oder auch in "Sturzsituationen" betreut habe. In 99% der Fälle gibts eine nette Rückmeldung ... ein Erwachsener (der offensichtlich nicht in seine Bindung kam), hat mich nach meiner höflichen Frage, ob "ich ihm helfen kann? " allerdings mal krass angeschrien, dass ich "bloß abhauen soll, er schafft das alleine" ... Bin dann kommentarlos weiter gefahren.
Wenn eine offensichtliche Verletzung vorliegt, dann weiß hoffentlich jeder was er oder sie auf der Piste zu tun hat.
(Meiner Erfahrung nach sind hier leider viele überfordert).
In dem geschilderten Fall, also fremdes Kind und der vermutlich zugehörige Vater steht 50m tiefer: Vater sollte/muss nach oben stiefeln... allerdings würde ich je nach Situation solange bei dem Kind bleiben. Das Kind auf dem Arm oder zwischen den Beinen würde ich in dem genannten Kontext eher nicht zum Vater bringen.
Das kann aber in anderen Kontexten durchaus angebracht sein.
Das pädagogische Vorgehen ist vom Kind bzw. der Situation abhängig - da gibts keine Patentlösung.
Gruß Frank
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Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Bin genau der gleichen Meinung.freddy_ hat geschrieben: ↑21.01.2025 12:24
In dem geschilderten Fall, also fremdes Kind und der vermutlich zugehörige Vater steht 50m tiefer: Vater sollte/muss nach oben stiefeln... allerdings würde ich je nach Situation solange bei dem Kind bleiben. Das Kind auf dem Arm oder zwischen den Beinen würde ich in dem genannten Kontext eher nicht zum Vater bringen.
Das kann aber in anderen Kontexten durchaus angebracht sein.
Das pädagogische Vorgehen ist vom Kind bzw. der Situation abhängig - da gibts keine Patentlösung.
Helfen wo man helfen kann.
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Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Ich kann ehre Bedenken in der Theorie verstehen, aber ganz ehrlich, in der Situation mache ich mir doch keinen Kopf über rechtliche Spitzfindigkeiten ... da steht ein Kind, das Panik hat und verletzt ist. Eltern weiter unten. Den Zwerg spreche ich kurz an, packe ihn mir zwischen die Beine und bringe ihn zu seinen Eltern runter. Alles andere ist für mich unterlassene Hilfeleistung. Und kein Richter wird dich da wegen irgendetwas verklagen. Man muss die Kirche im Dorf lassen, sonst braucht man vor Angst wg. juristischer Folgen ja am Besten nicht mehr das Haus verlassen ....
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Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Wenn das heute so easy wäre (bei manchen Eltern).Wooly hat geschrieben: ↑21.01.2025 15:42Ich kann ehre Bedenken in der Theorie verstehen, aber ganz ehrlich, in der Situation mache ich mir doch keinen Kopf über rechtliche Spitzfindigkeiten ... da steht ein Kind, das Panik hat und verletzt ist. Eltern weiter unten. Den Zwerg spreche ich kurz an, packe ihn mir zwischen die Beine und bringe ihn zu seinen Eltern runter. Alles andere ist für mich unterlassene Hilfeleistung. Und kein Richter wird dich da wegen irgendetwas verklagen. Man muss die Kirche im Dorf lassen, sonst braucht man vor Angst wg. juristischer Folgen ja am Besten nicht mehr das Haus verlassen ....
Frag mal meinen Vater - wahre Geschichte - der hat beim Wandern einen Jungen aus einem Weidezaun befreit. Der Junge und seine Kumpels sind über Stock und Stein - dabei hat sich einer in einen Metallzaun verfangen und hat Panik bekommen, wild um sich geschrieen. Mein Vater mit dem Nachbar zufällig vorbei gewandert (war eine dieser Wanderpokal Touren).
Auf jedenfalls mein Vater den Jungen mit dem Taschenmesser befreit (Jeans Hose) und dann noch kräftig das Bein raus gezogen, wobei der Junge ein paar Kratzer / Abschürfungen bekommen hatte. Dann haben sie den Jungen (mit seinen Ferienkumpels) zu den Eltern in die Ferienwohnung gebracht.
Ende der Geschichte - Schreiben vom Anwalt und Anzeige bei der Polizei wegen Gewalt an einem Kind. Gewalt wurde fallengelassen - aber mein Vater durfte eine Jeans bezahlen.
So lange man nicht selber betoffen ist oder so etwas erlebt - tut man solche Sachen immer leicht ab "was soll schon passieren". Bis es einen dann selber trifft und man den Kopf schüttelt, wie sowas sein kann.
Streut Kaviar unters Volk, damit der Pöbel ausrutscht... !
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Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Man kann ja ruhig den Kopf schütteln, aber dein Vater würde auch das nächste Mal wieder helfen ... nur weil es Idioten auf dieser Welt gibt, muss man nicht selber einer werden. Ich hatte durchaus auch schon meine "Erlebnisse", aber deswegen stelle ich ja nicht mein Leben ein.ImpCaligula hat geschrieben: ↑21.01.2025 15:56So lange man nicht selber betoffen ist oder so etwas erlebt - tut man solche Sachen immer leicht ab "was soll schon passieren". Bis es einen dann selber trifft und man den Kopf schüttelt, wie sowas sein kann.
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Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Das war aber definitiv keine Notsituation. Was hätte da passieren sollen? Da war weit und breit keinerlei objektive Gefahr sondern "nur" ein unglückliches Kind auf einer flachen Piste. Wenn man mit fremden Kindern umgeht, dann muss man ein paar Dinge beachten. So einfach mal irgendwas mit fremden Kindern zu machen, ohne dass die Eltern eingebunden sind (im konkreten Fall stehen die praktisch daneben) geht gar nicht. Im konkreten Fall hätte es schon Ärger geben können, wenn z.B. die Idee mit der Schokolade oder dem Eis nicht mit den Eltern abgestimmt gewesen wäre.
Helfen wo man kann ist schon richtig. Wichtig ist aber, dass man wirklich hilft. Helfen bedeutet, jemandem durch Rat und Tat die Arbeit, das Erreichen eines Ziels, das Auflösen einer schwierigen Situation usw zu erleichtern oder ermöglichen wenn die Person das so wünscht. In einer Notsituation kann man auch mal einfach davon ausgehen, dass Hilfe erwünscht ist. In allen anderen Fällen packt man nicht einfach an, sondern redet erst mal mit den Leuten (bzw. Eltern). Ein weinendes Kind ist kein Notfall. Das ist eine Situation, die man mit Reden angehen muss.
Das ist der Punkt, um den es mir geht. Wenn man in so einer Situation helfen will, dann ist die erste Frage an das Kind: Wo sind Mama oder Papa? Dann wird Kontakt mit den Eltern aufgenommen. Alles Weitere ergibt sich daraus.
Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Bitte zitiere mich vollständig, danke ... habe unten in dem Post geschrieben, dass dieser Sachverhalt keine Notsituation darstellte.odenwälder hat geschrieben: ↑21.01.2025 16:25Das war aber definitiv keine Notsituation. Was hätte da passieren sollen? Da war weit und breit keinerlei objektive Gefahr sondern "nur" ein unglückliches Kind auf einer flachen Piste. Wenn man mit fremden Kindern umgeht, dann muss man ein paar Dinge beachten. So einfach mal irgendwas mit fremden Kindern zu machen, ohne dass die Eltern eingebunden sind (im konkreten Fall stehen die praktisch daneben) geht gar nicht. Im konkreten Fall hätte es schon Ärger geben können, wenn z.B. die Idee mit der Schokolade oder dem Eis nicht mit den Eltern abgestimmt gewesen wäre.
Gruß Frank
Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
im Übrigen hatte ich geschrieben, dass zuerst mit der Person gesprochen werden muss... bitte erst lesen dann schreiben.
Gruß Frank
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Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Hi Freddy, alles gut. Hier in der Diskussion gingen halt mehrere Ebenen durcheinander (Erziehung, Kind blockiert, Notfall) die man trennen muss. ich wollte dich hier nicht angreifen, sorry wenn das so rüber kam. Im Notfall greift man ein, sonst redet man oder hält sich sogar besser raus. Da sind wir uns alle einig.
Was mich am Thema ein wenig getriggert hatte war die Schoko/Eis-Geschichte bei einem 3 Jährigen, der blockiert. Erziehungstechnisch eher nicht optimal. Außerdem ist mir nicht klar, was so ein kleines Kind weit(für 3 Jährige) weg von einer Beziehungsperson macht. Aber gut, das soll nicht unser Problem sein. Das müssen die Eltern wissen.
Zuletzt geändert von odenwälder am 21.01.2025 21:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: verweigerungszwerg den Berg runter bekommen
Robert, alles gut… bin entspannt
Ja, da ging einiges durcheinander.
Ja, da ging einiges durcheinander.
Gruß Frank